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Allgemeine Geschäftsbedingung von STUDIO-COMPANY
Für den Bereich: PRINT & DIENSTLEISTUNGEN/WEBDESIGN ohne WEBHOSTING

§ 1 Gültigkeit der Bestimmungen

1.1
Die Werbeagentur STUDIO-COMPANY, nachfolgend STUDIO-COMPANY führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden (Individualabrede). Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.2
Für alle Rechtsgeschäfte mit STUDIO-COMPANY sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

§ 2 Allgemeiner Leistungsumfang

2.1
Der Leistungsumfang bemisst sich nach der Leistungsbeschreibung von STUDIO-COMPANY, welche sich aus den zu erbringenden Leistungen und den jeweiligen Einzelpreisen aus der Standartpreisliste (neuste Fassung) zusammensetzt sowie ggf. angefertigten und schriftlich in den Vertrag einbezogenen Verhandlungsprotokollen (Schriftformerfordernis wird vereinbart).

2.2
Der spezielle Leistungsumfang von STUDIO-COMPANY umfasst lediglich die technische und grafische Gestaltung/Umsetzung, nicht jedoch die Entwicklung und Umsetzung von Marketingkonzepten etc., soweit sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt.

2.3
Die Leistungszeit ergibt sich nach der gesonderten Vereinbarung der Parteien. Soweit eine Leistungszeit nicht vereinbart worden ist, gilt die branchenübliche Entwicklungszeit als vereinbart.

2.4
Soweit in der Leistungsbeschreibung Einzelpreise angegeben sind, bemisst sich der jeweilige Gesamtpreis nach der entsprechenden Stückzahl. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

§ 3 Vertragsabschluss

3.1
Angebote sind stets freibleibend und gelten nach der aktuellen Standartpreisliste. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Mail, Brief oder Fax zu den Bedingungen dieser AGB von STUDIO-COMPANY angenommen.

3.2
Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Mail, Brief oder Fax.

§ 4 Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.

§ 5 Verbindlichkeit einer Bestellung

5.1
Für Anfragen per E-Mail oder Fax vom Auftraggeber erteilten Designauftrag oder für die Herstellung einer Online Produktion an STUDIO-COMPANY wird dem Auftraggeber eine Bestätigung in form von E-Mail, Fax oder Post zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber unterschrieben mit dem aktuellen Bestelldatum an STUDIO-COMPANY (per Fax oder Post) zurückzusenden. Die Bestätigungs-E-Mail, die bei der Benutzung des Bestell-Formulars versendet wird, ist noch keine Auftragsbestätigung.

5.2
Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber an STUDIO-COMPANY wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. Für unsere erbrachte Dienstleistung ist der vereinbarte Preis in jedem Fall zu entrichten.

§ 6 Demo-Version

6.1
Der Auftraggeber erteilt STUDIO-COMPANY den Auftrag zur Erstellung einer Demo - Version der Online - Präsentation. Die Demo - Version hat der Leistungsbeschreibung und deren technischen und inhaltlichen Spezifikationen zu entsprechen.

6.2
Der Auftraggeber ist für die Lieferung der redaktionellen Inhalte verantwortlich; STUDIO-COMPANY für sämtlicher Bildmaterialien, für die graphische Gestaltung und die spätere (im Rahmen der Fertigstellung) digitale Umsetzung der Inhalte der Demo - Version.

6.3
Die Demo - Version braucht nicht in digitaler Form erstellt und vorgelegt werden; insbesondere ist eine Einbindung in das Internet im Rahmen der Demo - Version nicht geschuldet; ausreichend ist die grafische Darstellung.

6.4
Nach Ablieferung der Demo - Version (Übergabe in grafischer, nicht digitaler Darstellung ist ausreichend) wird der Auftraggeber STUDIO-COMPANY innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen, ob Änderungen und/oder Ergänzungen gewünscht werden. Die Mitteilung des Auftraggebers muss alle gewünschten Änderungen/Ergänzungen enthalten - später vorgebrachte Änderungen/Ergänzungen braucht STUDIO-COMPANY nicht berücksichtigen. Erfolgt innerhalb einer Woche nach Zugang der Demo - Version keine Mitteilung des Auftraggebers, gilt die Demo - Version als Grundlage des Piloten vereinbart und abgenommen.

6.5
STUDIO-COMPANY wird im Rahmen seiner Kapazitäten und technischen Möglichkeiten auch Änderungen und/oder Ergänzungen berücksichtigen, welche nicht im Rahmen der Leistungsbeschreibung liegen. Die sich hieraus ergebenden Zusatzleistungen sind vom Auftraggeber zusätzlich zu entgelten, wobei für die Vergütungsbemessung die Preise der Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt werden.

§ 7 Pilot − Version

7.1
Auf Grundlage der Demo - Version erstellt STUDIO-COMPANY eine Pilot - Version der Online - Präsentation. Die Pilot - Version hat der Auslegung der Demo - Version und den technischen und inhaltlichen Spezifikationen der Leistungsbeschreibung zu entsprechen.

7.2
Nach Ablieferung der Pilot - Version wird der Auftraggeber STUDIO-COMPANY innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen, ob Änderungen und/oder Ergänzungen gewünscht werden. Die Mitteilung des Auftraggebers muss alle gewünschten Änderungen/Ergänzungen enthalten; später vorgebrachte Änderungen/Ergänzungen braucht STUDIO-COMPANY nicht berücksichtigen. Erfolgt keine Mitteilung des Auftraggebers, gilt die Pilot - Version als Grundlage der Fertigstellung vereinbart und abgenommen.

7.3
STUDIO-COMPANY wird im Rahmen seiner Kapazitäten und technischen Möglichkeiten auch Änderungen und/oder Ergänzungen berücksichtigen, welche nicht im Rahmen der Leistungsbeschreibung oder der Demo - Version liegen. Die sich hieraus ergebenden Zusatzleistungen sind vom Auftraggeber zusätzlich zu entgelten, wobei für die Vergütungsbemessung die Preise der Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt werden.

§ 8 Auftragsablauf und Garantievereinbarung

8.1
Nach erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt STUDIO-COMPANY die Arbeit an dem erteilten Auftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Terminvereinbarung: innerhalb von maximal 20 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden in Form von PDF-Dateien, Bildschirmscreenshots oder ausdrucken (nach Wahl von STUDIO-COMPANY − in der Regel werden die aktuellsten Software Versionen verwendet) zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt.

8.2
Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt. Abwärtskompatibilitäts- Probleme beim öffnen der Daten gehen nicht zu Lasten von STUDIO-COMPANY, hieraus resultierende Verspätungen und evtl. Schadensersatzansprüche sind nicht von STUDIO-COMPANY zu vertreten.

8.3
Der Auftraggeber hat das Recht, nach erhalt des ersten Entwurfs, einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Dieses Recht garantieren wir. Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die sich zwar im vereinbarten Gestaltungsrahmen aber später im krassen Gegensatz zu dem vom Auftraggeber gegenüber dem ursprünglich erteilten Auftrag/Vorstellungen/ Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da hier dann kein Fehler unsererseits vorliegt. Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für den Zweitentwurf detaillierte neue Gestaltungsvorgaben erbringen, damit diese STUDIO-COMPANY dann bestmöglich umsetzen kann. Die Wünsche für einen Zweitentwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten. Für den Zweitentwurf garantieren wir mit Festpreisangebote entsprechend unserer Standardpreisliste.

§ 9 Sonstige Regelungen zur Durchführung der Leistung

9.1
STUDIO-COMPANY wird bei der Erstellung der Demo - Version, des Piloten und der Internet - Präsentation jeweils Anregungen und Änderungsvorschläge des Auftraggebers berücksichtigen, es sei denn, dies wäre aus Gründen des Produktionsablaufes nicht mehr möglich. Hierauf wäre der Auftraggeber durch STUDIO-COMPANY schriftlich hinzuweisen.

9.2
Soweit diese Anregungen und Änderungsvorschläge gegenüber der jeweils vorherigen Produktionsstufe oder den getroffenen Vereinbarungen inhaltliche Abweichungen beinhalten, die zu erhöhten Produktionskosten führen würden, hat STUDIO-COMPANY den Auftraggeber hierauf hinzuweisen. In diesem Fall kann STUDIO-COMPANY entsprechende Zusatzkosten unter Zugrundelegung der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise verlangen, soweit der Auftraggeber von den Anregungen und Änderungsvorschläge nicht Abstand nimmt. In gleicher Weise hat STUDIO-COMPANY auf etwaige durch eine Berücksichtigung der Änderungsvorschläge entstehende Verzögerungen bei der Fertigstellung hinzuweisen.

§ 10 Pflichten und Haftung des Auftraggebers

10.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign-Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

10.2
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung bzw. Haftung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

10.3
Der Auftraggeber stellt STUDIO-COMPANY von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen diese stellen, wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

11.1.
Jeder an STUDIO-COMPANY erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

11.2
Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen STUDIO-COMPANY insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.

Damit stehen STUDIO-COMPANY (bzw. dem entsprechend im Auftrag von STUDIO-COMPANY tätig gewordenen Grafiker, Texter, Fotograf oder Subunternehmer) insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

11.3
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von STUDIO-COMPANY (bzw. des entsprechend im Auftrag von STUDIO-COMPANY tätig geworden Grafiker, Texter, Fotograf oder Subunternehmer) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt STUDIO-COMPANY, vertreten durch Andreas Faber, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

11.4
STUDIO-COMPANY (bzw. der entsprechend im Auftrag von STUDIO-COMPANY tätig gewordene Grafiker, Texter, Fotograf, Subunternehmer) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und STUDIO-COMPANY.

11.5
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

11.6
STUDIO-COMPANY hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden.

Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt STUDIO-COMPANY zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD, neueste Fassung). Sofern STUDIO-COMPANY allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet STUDIO-COMPANY stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzansprüche.

11.7
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

11.8
STUDIO-COMPANY erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts(Schriften)) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von STUDIO-COMPANY für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von STUDIO-COMPANY (bzw. deren Grafikern oder Subunternehmern) erstellten Grafik - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial, da die Fotoagenturen, Fotodesigner, Fotografen oder Bildagenturen - von denen STUDIO-COMPANY seine Designlizenzen bezieht - grundsätzlich keine Exklusivrechte vergeben.

11.9
Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts, Illustrationen etc. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens STUDIO-COMPANY eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber STUDIO-COMPANY erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben.

Selbstverständlich kann auch "exklusives" Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.

11.10
Die von STUDIO-COMPANY erstellten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt sind der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertauschprogrammen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht STUDIO-COMPANY Schadenersatz in Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotpreises zu.

§ 12 Rechtseinräumung Geheimhaltungspflicht / Datenschutz

12.1
STUDIO-COMPANY räumt hiermit dem Auftraggeber für sämtliche an der Internet - Präsentation bestehenden Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen wettbewerbsrechtlichen und Sui-generis-Schutzrechten die zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzten ausschließlichen Nutzungsrechte "zur Verfilmung" und zur umfassenden Auswertung der daraus entstehenden Produktionen in allen Medien ein, soweit er hierzu rechtlich in der Lage ist.

12.2
STUDIO-COMPANY verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung sowie für weitere zwei Jahre sämtliche vertraulichen Informationen, die STUDIO-COMPANY in Zusammenhang mit der Abwicklung dieser Vereinbarung bekannt werden sollten, vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden. Unter vertraulich sind dabei alle diejenigen Informationen zu verstehen, die nicht allgemein bekannt sind und die entweder von dem Auftraggeber als vertraulich eingestuft werden oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, dass sie als vertraulich behandelt werden sollen.

12.3
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die der jeweiligen Vertragspartei bekannt waren, bevor sie ihr von der anderen Vertragspartei offenbart wurden, sowie Informationen, die ohne ein Verschulden der jeweiligen Vertragspartei allgemein zugänglich werden.

§ 13 Vergütung

13.1
Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der Standardpreisliste (neueste Fassung) bzw. - soweit erfolgt - auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von STUDIO-COMPANY. Wurden keine Vereinbarungen getroffen und wird die Dienstleistung nicht von der STUDIO-COMPANY Standardpreisliste (neueste Fassung) erfasst, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung).

13.2
Werden die Entwürfe und Reinzeichnungen in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist STUDIO-COMPANY berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

§ 14 Fälligkeit der Vergütung (Rechnung), Abnahme

14.1
Nach Ablieferung und Abnahme der Pilot − Version oder Musterentwurfs erstellt STUDIO-COMPANY (ggf. unter Berücksichtigung von Änderungswünschen) die endgültige Internet - Präsentation. Die endgültige Version hat der Auslegung der Pilot - Version und den technischen und inhaltlichen Spezifikationen der Leistungsbeschreibung zu entsprechen.

Die Vergütung ist nach Abnahme des Musterentwurfs fällig. Nach eigenem Ermessen stellt STUDIO-COMPANY die Originale in Ausnahme- oder besonderen Vertrauensfällen, auch sofort nach Abnahme zur Verfügung, z.B. bei bekannten Stammkunden.

STUDIO-COMPANY stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar (falls keine Vorkasse geleistet wurde). Grundsätzlich ist erst nach Zahlungseingang STUDIO-COMPANY verpflichtet, die originalen Grafiken bzw. erstellten Webseiten den Auftraggeber (Keine PSD-, Ai-, INDD-, FLA-, EPS-, GRAFFLE-Dateien!!) herauszugeben.

14.2.
Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehen wir von maximal zwei Arbeitswochen, d.h. 10 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch STUDIO-COMPANY - auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. STUDIO-COMPANY behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Die Berechnung der Höhe des Vergütungsanspruches erfolgt Pro-Rata-Temporis, d.h. nach dem vorliegenden Leistungsstand.

14.3
Bei Zahlungsverzug kann STUDIO-COMPANY Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.

Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§ 15 Fertigstellung und Abnahme von Online Produktionen

15.1
Nach Fertigstellung der endgültigen Version teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung mit. Die fertig gestellte Internet - Präsentation wird, soweit dies vereinbart wurde, vom Auftragnehmer unter der vereinbarten Internet - Adresse (Domain) in das Internet gestellt. Sollte eine Einbindung in das Internet nicht vereinbart sein, wird die fertig gestellte Internet - Präsentation dem Auftraggeber in digitalisierter Form auf einem Datenträger übersandt.

15.2
Nach Übersendung / Fertigstellungsanzeige und Einbindung in das Internet kann der Auftraggeber einen Probelauf in den Räumen des Auftragnehmers verlangen. Die Abnahme erfolgt nach einem erfolgreichen Probelauf der in dessen Online - Dienst. Liegen keine Beanstandungen vor, so wird die Abnahme durch den Auftraggeber erklärt. Verlangt der Auftraggeber nach Übersendung / Fertigstellungsanzeige und Einbindung in das Internet innerhalb einer Frist von 2 Wochen keinen Probelauf, so gilt die Leistung als abgenommen.

§ 16 Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig. In besonderen Einzelfällen ist Studio Company berechtigt, Vorleistungen/Vorkasse vom Auftraggeber zu fordern. Hiezu bedarf es einer gesonderten Vereinbarung auf der verbindlichen Bestellung des Auftraggebers, die mit Auftragsbestätigung vom Auftraggeber angenommen wird.

§ 17 Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

§ 18 Gewährleistung, Mängel

18.1
STUDIO-COMPANY verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

18.2
STUDIO-COMPANY verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.

18.3
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

18.4
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich gegenüber STUDIO-COMPANY geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

§ 19 Gewährleistung für Online Produktionen

19.1
STUDIO-COMPANY wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler unverzüglich beseitigen. Er ist bemüht, erhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen. STUDIO-COMPANY kann die Gewährleistung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung erbringen.

19.2
STUDIO-COMPANY übernimmt keine Gewähr für die Zugriffsmöglichkeit auf die Internet - Präsentation und die Abrufbarkeit der in diese gespeicherten Daten. Keine Gewährleistung begründen unerhebliche Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Internet - Präsentation, beim Datenabruf oder bezüglich des Inhalts der Daten (z.B. Schreibfehler), die den Gebrauch der Internet - Präsentation nicht wesentlich beeinträchtigen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind auch Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechungen des Servers oder der Kommunikationswege herrühren.

19.3
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel und wegen mangelnder Verfügbarkeit sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung anzeigt.

19.4
Der Auftraggeber gewährleistet ausdrücklich, dass die von ihm gelieferten Inhalte, soweit sie seiner Kontrolle unterliegen, gegen keine bestehenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, insbesondere nicht Gewaltverherrlichender oder pornographischer Art sind und die Inhalte auch im übrigen nicht Rechte Dritter verletzen.

19.5
Etwaige Gewährleistungsansprüche sowie sonstige Schadensersatzansprüche, welche mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung in Verbindung stehen, verjähren innerhalb von sechs Monaten.

§ 20 Haftungsbeschränkungen

20.1
Die Haftung von STUDIO-COMPANY auf Schadensersatz ist, soweit sie nicht den vorgenannten Gewährleistungsregeln unterliegt, gleich aus welchem Rechtsgrund auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. In allen anderen Fällen aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch beschränkt auf den Höchstbetrag von Euro 5.000,00

20.2
Der Auftraggeber stellt STUDIO-COMPANY von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer Nutzung der Internet - Präsentation durch Nichteinhaltung der Verpflichtung gemäß § 19 (5) erhoben werden sollten. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die STUDIO-COMPANY bei der Durchsetzung der mit dieser Vereinbarung übertragenen Rechte oder zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten.

20.3
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet STUDIO-COMPANY bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 21 Digitale Daten

21.1
STUDIO-COMPANY ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.

Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. Photoshop Originaldateien (PSD-Dateien, etc), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

21.2
Hat STUDIO-COMPANY dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch STUDIO-COMPANY geändert werden.

§ 22 Schlussbestimmungen

22.1
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass STUDIO-COMPANY die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als "Referenz" in unseren öffentlichen Galerien auf unserer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in unsere ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die wir im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und STUDIO-COMPANY um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.

22.2
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

22.3
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von STUDIO-COMPANY.

22.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

22.5
Gerichtsstand ist Strausberg, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

22.6
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.




Visuelle Wirkung